Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Werbeflächen aller Art im Internet. Die Erfüllung
erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der
Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer
Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht
rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung der
Werbung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in
dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine
solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar
verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde,
steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne
liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-
Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen
oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder
nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht
kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des
Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer
Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die
Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung
gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der
Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen
und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-,
strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies
beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen
jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht
aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird
die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei
Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das
Unternehmen.
5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem
Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das
Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung
nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen
abzulehnen, die für das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige
rechtliche Bestimmungen verletzt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens
entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft diem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der
Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu
bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann
das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei
Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des
Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die
Durchführung von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie
von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall
steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der
Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen
Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese
werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Ertelung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den
Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags
seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und
Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen
schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen
Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass
durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter
des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet
nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in
ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des
Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage
angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für
Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne
Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche
Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen
ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen
Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes
Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des
Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die
weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen
unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten
verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab
diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas
Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.